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Finanzen 2012: Was gibt`s Neues?

Wie in jedem Jahr gibt es auch 2012 wieder zahlreiche Änderungen bei Steuern, Sozialabgaben und staatlichen Leistungen. Einige haben wir hier für Sie zusammengefasst.

·       Noch im Oktober des letzten Jahrs mussten wir melden, dass die Bundesregierung plante, das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ 2012 ersatzlos zu streichen. Dazu jetzt eine gute Nachricht: Die KfW Bankengruppe führt die Förderung aus eigenen Mitteln fort. Wer also sein Wohnumfeld barrierefrei bzw. barrierearm gestalten möchte, kann von der KfW mit zinsgünstigen Krediten unterstützt werden.

 

·       Beim Wohneigentumsprogramm der KfW (124/134) wird der maximale Finanzierungsanteil von 30 auf 100 Prozent erhöht, der Förderbetrag von 75.000 Euro auf 50.000 Euro gesenkt.

 

·       Allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nicht mehr über das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“ (141) finanziert werden. Nur energieeinsparende Maßnahmen werden noch mit zinsgünstigen Krediten bedacht.

 

·       Der Wechsel von Strom- und Gasanbieter wird einfacher und darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Die Bundesnetzagentur hat noch eine Frist bis zum 1. April eingeräumt. Von diesem Zeitpunkt an kann die Versorgung durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen, nicht mehr erst zum 1. eines Monats.

 

·       Die Solarförderung wird um weitere 15 Prozent gekürzt. Wer ab Januar 2012 eine Solarstromanlage bis 30 Kilowatt auf dem Hausdach installiert, bekommt für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde noch 24,43 Cent vergütet (vorher 28,74 Cent). Dennoch lohnt sich eine solche Anlage: Die Investitionskosten werden geringer, weil die Preise für Solaranlagen stark rückläufig sind. Außerdem ist eine hohe Planungssicherheit gewährleistet, weil der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz 20 Jahre lang garantiert ist.

 

·       Stromanbieter müssen ihre Kunden ab Februar umfassender informieren. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu vergleichbaren Haushalten verhält. Dadurch soll der eigene Verbrauch besser eingeschätzt und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden können. Beim Streit mit dem Anbieter kann sich der Verbraucher künftig an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden www.schlichtungsstelle-energie.de

 

·       In diesem Jahr müssen wir uns nach den Glühlampen mit 100, 75 und 60 Watt auch von 40-Watt-Lampen verabschieden. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr hergestellt werden, vorher ausgelieferte Lampen werden allerdings noch verkauft.

 

·       Ab 2012 greift das Steuervereinfachungsgesetz auch bei der Wohnraumvermietung an Angehörige. Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die kommenden 30 Jahre entfallen, wenn ein üblicher Mietvertrag abgeschlossen wurde und die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt.

 

·       Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit Grund fällt eine Grunderwerbsteuer an. Früher lag die Steuer bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent, seit kurzem legen die Bundesländer selbst den Steuersatz fest. In Niedersachsen wurde die Steuer bereits vor einem Jahr von 3,5 auf 4,5 Prozent angehoben. Mehrere Länder haben die Abgabe inzwischen auf 5 Prozent erhöht, am 5. November 2011 zog Baden-Württemberg nach. Ab 2012 steigt die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5 Prozent vom Kaufpreis.

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