Finanzen
Vorsicht Effektivzinsfalle
Worauf Bauherren beim Finanzierungsvergleich unbedingt achten sollten.
Europaweit transparente und kundenfreundliche Bedingungen für Kreditnehmer zu schaffen, war eigentlich das Ziel der im Juni 2010 in Kraft getretenen Verbraucherkreditrichtlinie. Aber ausgerechnet bei den für viele Verbraucher so wichtigen Immobiliendarlehen hat sich Brüssel laut Aussagen der ING Diba einen Schnitzer erlaubt. Den müssten Bauherren und Käufer nun ausbaden: durch unnötige Komplikationen beim Vergleich von Hypothekenangeboten.
Das Problem
Bisher mussten die Geldhäuser den anfänglichen effektiven Jahreszins bei Festzinskrediten immer für die Dauer der vereinbarten Zinsbindung berechnen. Anhand des so ermittelten Wertes ließen sich verschiedene Finanzierungsangebote mit identischen Eckdaten vergleichen.Die Preisangabenverordnung schreibt den Banken nun vor, den Effektivzins für die voraussichtliche Gesamtlaufzeit des Darlehens zu ermitteln. Doch was der Darlehensnehmer nach etlichen Jahren für die Anschlussfinanzierung zahlen muss, weiß bei Vertragsabschluss niemand.
Sehen die Kreditbedingungen vor, dass das Darlehen automatisch mit einem variablen Zins weiterläuft, wenn nach Ablauf der Zinsbindung keine andere Vereinbarung getroffen wird, können die Banken den Effektivzins daher fiktiv ermitteln. Als Anschlusszins kann dabei für die gesamte Restlaufzeit die aktuelle Kondition für variabel verzinste Baudarlehen angesetzt werden. Dieser Zins liegt derzeit aber oft unter dem für langfristige Zinsbindungen.
Die Folge
Der Effektivzins für die Gesamtfinanzierung fällt häufig erheblich niedriger aus als nach der alten Rechenmethode. Er kann sogar deutlich unter dem Sollzins des Darlehens liegen und hat deshalb mit der Realität nichts mehr zu tun.Ein Beipiel
Der Sollzins für ein zehnjähriges Hypothekendarlehen beträgt 3,25 Prozent, der anfängliche Effektivzins für die Dauer der Zinsbindung jährlich 3,30 Prozent. Setzt die Bank für die restliche Laufzeit von 38 Jahren und zwei Monaten den jetzt aktuellen variablen Zins von nur 2,5 Prozent an, drückt das den Effektivzins der Gesamtfinanzierung auf 2,86 Prozent – obwohl tatsächlich 3,25 Prozent an Zinsen zu zahlen sind.Was Bauherren tun sollten
- Fällt der im Angebot ausgewiesene Effektivzins niedriger aus als der Sollzins, sollten die Alarmglocken läuten. Für einen Kreditvergleich ist dieser Zins absolut ungeeignet.
- In diesem Fall sollte als Vergleichswert zusätzlich die Angabe des Effektivzinses gefordert werden, der sich für die reine Dauer der vereinbarten Zinsbindung ergibt – bei gleicher Laufzeit, Anfangstilgung und Darlehenshöhe. Zur Orientierung: Dieser Effektivzins liegt in der Regel um etwa 0,05 bis 0,1 Prozentpunkte über dem Sollzins.
- Verweigert die Bank die Angabe dieses Vergleichszinses, verstößt das zwar nicht gegen gesetzliche Regeln. Mangels Transparenz sollte der Häuslebauer diesen Anbieter aber aus der Liste der potenziellen Geldgeber streichen.
Quelle: www.ing-diba.de
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Kommentare:
Maria, 21-07-11 22:46:
Schaut auch mal hier her:
http://www.zukunft-ohne-schufa.de
Da gibt es auch ein paar nette Tipps nicht vom Domain Namen Iritieren lassen.
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