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Urteile

Besichtigungsrecht des Eigentümers

Das Besichtigungsrecht des Eigentümers kann sich bereits eindeutig aus dem Mietvertrag ergeben.

Der Fall

Das Mietobjekt sollte verkauft werden. Die Eigentümer wollten die Besichtigung alle vier Wochen am Samstag zwischen 11 und 12 Uhr durchführen.

 

Im Mietvertrag stand zudem, dass Besichtigungen „während der üblichen Tageszeit und werktags bis 19 Uhr zu gewährleisten“ sind. Die Mieter hingegen sahen sich im Recht der Unverletzlichkeit ihrer Wohnung beschnitten.

 

Das Urteil

Die Richter des OLG Frankfurt verurteilten die Mieter, den Zutritt zum Objekt zu gewähren - und zwar in vollem Umfang. Selbstverständlich nach vorheriger schriftlicher Ankündigung seitens des Vermieters.

 

Die Begründung

Die Richter stellten in ihrer Entscheidung u. a. auf das berechtigte Interesse der Eigentümer ab, die eine weite Anreise hatten. Die Beeinträchtigung ihrer beruflichen Interessen und ihres Privatlebens sollte gering gehalten werden.

 

(OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2009, Aktenzeichen: 24 U 242/08)

 

Quelle: IVD Nord-West

 

Foto: MEV (2)
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