
Urteile
Explosive Fundstücke
Auch 65 Jahre nach Kriegsende: Bauherren sind für ein bombenfreies Grundstück selbst verantwortlich.
2009 wurden allein in Bayern ca. 35 Tonnen Kriegsmunition gefunden. 75 Spreng- und Splitterbomben aus dem Zweiten Weltkrieg wurden entschärft. 90.000 Tonnen unentschärfte Bomben werden in Deutschland noch vermutet.
Laut Bauordnung darf die Bebauung eines Grundstücks die öffentliche Sicherheit nicht gefährden. Das bedeutet, dass das Grundstück kampfmittelfrei sein muss.
Verantwortlich sind also die Bauherren. Besteht der Verdacht auf eine Kampfmittelbelastung des Grundstücks, müssen Eigentümer bzw. Bauherren entsprechende Recherchen sowie eventuelle Räumungsmaßnahmen veranlassen. Dafür müssen Spezialfirmen beauftragt werden.
Weitere Infos: www.tauber-systeme.de
Quelle: Pressebüro Beatrix Gebhardt-Seele, www.gebhardt-seele.de
Foto: K. A. Tauber Spezialbau GmbH & Co. KG
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