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Urteile

Preisbindung aufgehoben

Tarife für Gas dürfen nicht mehr an die Ölpreise gekoppelt werden.
Das Urteil des BGH verbietet Gasversorgern künftig, die Ölpreisbindung an Endkunden weiterzugeben. Große Gasproduzenten dürfen in ihren Verträgen mit Importeuren weiterhin auf der Ölpreisbindung beharren.

 

Gasversorger müssen sich nach dem Urteil nun andere Vertragsklauseln einfallen lassen, wenn sie künftig ihre Preise erhöhen. Über die sogenannte Ölpreisbindung von Erdgas wurden steigende Gaspreise in Kundenverträgen oft einfach mit steigenden Ölpreisen begründet.

 

Ölpreisbindung

Die sogenannte Ölpreisbindung ist keine gesetzliche, sondern eine internationale brancheninterne Vereinbarung. Sie existiert bereits seit den sechziger Jahren. Sie soll garantieren, dass die Erdgaspreise steigen, wenn die Preise der Konkurrenz-Energie Öl steigen. Vorteil: Dadurch soll die Versorgung mit beiden Energien garantiert werden.

 

Kritik

Bei fallenden Ölpreisen werden die Gaspreise nicht zeitgleich angepasst. Im Gegensatz zum Erdöl gibt es kaum frei gehandeltes Erdgas. Damit auch keine Marktpreise, die sich nach Angebot und Nachfrage richten.

 

Für Kunden von Heizöl 

Für Heizölkunden ändert sich nichts. „Im Ölmarkt herrscht freier Wettbewerb. Im Unterschied zum Gasmarkt werden Marktpreise für Öl tagesaktuell an den Verbraucher weitergegeben“ verdeutlicht Hans-Jürgen Funke, Geschäftsführer des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. (VEH).

 

Tipp

Preisentwicklung aufmerksam verfolgen – z.B. unter www.brennstoffspiegel.de – und Geld sparen. 

 

Für Kunden von Gas

Laut Experten besteht wenig Hoffnung auf sinkende Gaspreise.

 

Hans-Jürgen Funke begrüßt das Urteil dennoch: „Die Rechte der Verbraucher wurden durch das Urteil gestärkt. Gasversorger müssen nun bei Preisanpassungen klare Kostenfaktoren nennen, statt wie in der Vergangenheit die Schuld dem Ölmarkt zuzuschieben.“

 

www.veh-ev.de
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