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Urteile

Waffen in den Schrank

ESSA und VDMA fordern strengere Gesetzgebung für die Aufbewahrung von Schusswaffen.

Millionen von gefährlichen Schusswaffen befinden sich im Privatbesitz. Viele davon lagern in minderwertigen Waffenschränken. Die European Security Systems Association (ESSA) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) fordern einen besseren Schutz für die Bevölkerung.

 

„Das heutige Waffengesetz akzeptiert zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Stahlschränke, für die der VDMA sein Einheitsblatt VDMA 24992 bereits Ende 2003 aus Sicherheitsgründen zurückgezogen hat. Diese Richtlinie ist seitdem nicht mehr verfügbar.“

 

Trotzdem lässt das Waffengesetz in Paragraph 36 noch immer Stahlschränke der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt zu.

 

Aufbruchtests in den VdS-Labo­ratorien haben gezeigt, dass bei Stahlschränken B die Widerstandswerte um bis zu
80 Prozent unter den Anforderungen nach EN 1143-1 liegen. Stahlschränke A sind aufgrund ihrer nur einwandi­gen Konstruktion sogar noch unsicherer.

 

Für die Stahlschränke A und B gibt es keine Tests, keine Zertifizierung und keine regelmäßigen Qualitäts-Fremdkontrollen.  „Die Einstufung und Kennzeichnung nahm bzw. nimmt der Hersteller selbst vor. Es handelt sich dabei lediglich um eine ‚Selbsterklärung’ der Produzenten, die zum Teil aus nichteuropäischen Staaten kommen.“

 

Wichtige Bauteile unzureichend

„Ein wichtiges Bauteil von Waffenschränken ist die Tür einschließlich der Riegel auf der Schließ­seite“, so die ESSA. „Hier sieht das Einheitsblatt VDMA 24992 lediglich ‚Riegel nach vorn schlie­ßend’ vor. Diese Anforderung erfüllt jede einfache Sperre."

 

Ein anderer Schwachpunkt betrifft das Füllmaterial zwischen Außen- und Innenmantel von Stahlschränken B. Vorgeschrieben ist nur ein „hitzebeständi­ger Isolierstoff“. Dieser Vorgabe kann der Hersteller bereits mit einer simplen Füllung aus einfachem Isoliermaterial nachkommen.

 

Waffengesetz hat Lücken

„Wir brauchen möglichst schnell strengere gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Qualität und Widerstandsgrad von Waffenschränken“, betont die ESSA. Mehrfach hat sie das Bundesinnenministerium auf die Lücken im Waffengesetz hingewiesen. Bisher ohne Resonanz. Waffenbesitzer können weiterhin A- und B-Schränke nutzen.

 

Das Paradoxe daran: Viele investieren hohe Summen in den Kauf von wertvollen Waffenmodellen und deponieren diese dann in möglichst billigen, minderwertigen Waffenschränken. Ein hohes Risiko, das potenzielle Täter für sich nutzen. Jede einzelne Schusswaffe kann so zur tickenden Zeitbombe werden.

 

Waffenbesitzer sind verantwortlich

Solange der Gesetzgeber nicht aktiv wird und die Nutzung von A- und B-Schränken untersagt, appellieren die ESSA und der VDMA an alle Waffenbesitzer, ihre Verantwortung ernst zu nehmen. „Wer sich und seine Umgebung schützen will, nutzt ausschließlich hochwertige Waffenschränke, die von der ESSA nach der Europäischen Norm EN 1143-1 zertifiziert sind.“ 

 

Fotos: ESSA (1), MEV (1)
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