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Bauelemente

Renovierung: Wenn die Treppe ersetzt wird

Ob Haus oder Eigentumswohnung, es gibt immer Bereiche, die im Laufe der Zeit erneuerungsbedürftig sind oder ersetzt werden müssen. Beispielsweise ist laut Statistik bei 80 Prozent aller Haushalte ein Tapetenwechsel nach vier bis fünf Jahren fällig. Ein guter Teppichboden dagegen hält schon acht bis zehn Jahre den Belastungen stand. Und einem Parkettboden wird gar eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren zugesprochen.
Zu den Einrichtungsgegenständen aber, deren Haltbarkeit sozusagen ein Leben lang gewährleistet sein sollte, gehört die Treppe. Der vollständige Ersatz alter Treppen kommt daher größtenteils nur bei umfangreichen Um- und Ausbauvorhaben in Betracht, wenn drei wesentliche Gründe dafür sprechen:

  • eine Grundrissänderung beziehungsweise eine neue Raumaufteilung bei Umbauten

  • die alte Treppe ist dermaßen beschädigt, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt

  • die vorhandene, meist steile Treppe entspricht nicht beziehungsweise nicht mehr den geltenden Sicherheitsbestimmungen


  • Sind Grundrissänderungen vorgesehen, ist die Prüfung durch einen Fachmann (Architekten, Treppenbauer oder Statiker) auf jeden Fall empfehlenswert. Gerade bei alten Häusern liegen meist keine Baupläne mehr vor. Da aber bei der Verlegung eines Treppenaufgangs auch immer die Statik der Decke und der Wände berücksichtigt werden muss, ist eine entsprechende Klärung diesbezüglicher Fragen ratsam.
    Ein kompetenter Treppenbauer kann dazu wertvolle Tipps und Hinweise geben, ob die geplante Verlegung auch wirklich optimal ausgewählt wurde oder vielleicht eine andere Lösung platzsparender und eleganter wäre.

    Bei vorhandenen, aber sehr renovierungsbedürftigen Treppen ist der Grad der Beschädigung maßgebend. Auch hier ist es vorteilhafter, sich gleich an Fachbetriebe zu wenden. Denn letztlich ist dies eine Kosten- und Sicherheitsfrage. Je nach Zustand der Treppe ist der Preis für eine neue oftmals günstiger als eine aufwändige Renovierung. Und manches lässt sich einfach auch nicht mehr wirklich gut reparieren oder dauerhaft beseitigen, zum Beispiel das Knarren alter Unterkonstruktionen oder die Schallübertragung zum angrenzenden Nachbarn bei Reihenhäusern, wenn dies von der Treppenkonstruktion abhängig ist.

    Auf jeden Fall ausgetauscht werden muss die Treppe, wenn sie nicht mehr den geltenden Normen entspricht. Bei Dachausbauten beispielsweise, wenn zuvor nur eine ausziehbare Treppe vorhanden war, der Raum nun aber als Wohn- oder Kinderzimmer genutzt werden soll. Hier schreibt das Baurecht vor, dass die Treppe „normal” begehbar sein muss. Dafür gibt es Maßvorschriften wie zum Beispiel, dass die nutzbare Treppenlaufbreite mindestens 80 Zentimeter betragen muss.

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