
Da fliegt das Dach
Im letzten Jahr zählte die Unwetterzentrale in den Monaten September bis Dezember 15 Stürme mit einer Windgeschwindigkeit von über 75 km/h. Durchschnittlich gab es also fast jede Woche einen Sturm mit Windstärke 8 und höher. Dabei sind Dächer abgedeckt worden und andere Schäden entstanden.
Schon schwächere Winde können zu Schaden führen. Werden einzelne Pfannen oder Ziegel durch Wind gelockert, kann Regen oder Schnee in den Dachraum eingetrieben werden.
Gut gesichert?
Neu eingedeckte Häuser sind aufgrund der geänderten Berechnung für Windlasten bereits besser gesichert als Altgebäude. Den überwiegenden Anteil am Immobilienbestand bilden jedoch auch in Deutschland die Altbauten.
Haftung
Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten und dafür sorgen, dass durch lockere Ziegel oder Pfannen keine Menschen verletzt werden können. Dafür gibt es in der Rechtssprechung die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“.
Pflegevertrag
Im Schadensfall muss ein Hausbesitzer beweisen, dass sein Haus ordnungsgemäß unterhalten und der bauliche Zustand regelmäßig überprüft worden ist. Das kann mittels " Pflegevertrag" mit einem Dachdecker dokumentiert werden.

