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Fassade / Außenbereich

Außentreppen & Balkontreppen

Alles was Sie wissen müssen.
Blaue Außentreppe
Foto: Reinhold Föger | fotolia.com
Außentreppen erfüllen längst nicht mehr ausschließlich den Zweck einer Notfalltreppe. Seit einigen Jahren ist ein Trend hin zu Außentreppen, die den Balkon mit Garten oder Terrasse verbinden, festzustellen. Dem Stil des Hauses angepasst, sind diese nicht nur praktisch sondern ebenso dekorativ. Allerdings werden hier ganz andere Anforderungen gestellt, als an Innenraumtreppen.

Welcher Nutzen soll Ihre Außentreppe haben?
Eine reine Notfalltreppe? Oder ein Zugang zur Terrasse oder dem Garten?
Vielleicht auch ein seperater Zugang zu einer Etage.

Auf jeden Fall sollte sie für Ihre Nutzer bequem zu begehen sein - also eventuell auch für ältere Leute oder das Haustier.








Was für eine Art Treppe suchen Sie: 
  • Wendeltreppe - eine gebogene Treppe, die wenig Grundfläche benötigt.
  • Wangentreppe - hier werden die Stufen in den seitlichen Wangen befestigt.
  • Einholmtreppen - der Tragholm ist in der Mitte des Treppenlaufes.
  • Podesttreppe - viertel- oder halbgewendelte Treppe, an deren Biegung eine flache Ebene eingebaut ist.

Aus welchem Material soll die Treppe gemacht sein?
  • Beton - günstig aber unflexibel
  • Stahl - vielseitig einsetzbar, schnell verarbeitet und preiswert
  • Holz - ein sehr attraktiver Baustoff, der allerdings auch viel Pflege braucht.
  • Natur- oder Kunststein - Gestein hat sehr unterschiedliche Eigenschaften. Fachliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Anregungen und Ideen:
  • Bei allen Außentreppen mit mehr als drei Stufen muss an allen freien Seiten ein Geländer angebracht werden
  • Der Garten liegt oft tiefer als das Erdgeschoss. Fertigtreppen müssen eventuell verlängert, das Gelände eventuell erhöht werden. 
  • Versteckte Gefahr: schlechte Beleuchtung. Nutzen Sie geschickt platziertes Außenlicht um Akzente zu setzen und gleichzeitig Unfälle im Dunkeln zu vermeiden. 

Achtung! Sie können für den technisch vorschriftsmäßigen Zustand Ihres Hauses haftbar gemacht werden - sowohl gegenüber Familienmitgliedern, insbesondere aber auch gegenüber Gästen! Lassen Sie Ihr Bauvorhaben immer von einem Experten überprüfen.


Und denken Sie daran: die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur bei Arbeitsunfällen. Eine private Unfallversicherung abzuschließen ist immer eine Überlegung wert.

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Weitere Information:

Checkliste Treppenbau (PDF / 60kb)
Weitere Planungshilfen
www.treppenmeister.de
Galerie zu diesem Artikel
Foto: Paul Hill | fotolia.com
Foto: josunshine | fotolia.com

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