
Heizung hui – Leitung pfui?
Leitungen im kalten Keller müssen gedämmt werden - das schreibt auch der Gesetzgeber in der EnEV 2009 vor. Die Mindeststärke der Dämmung beträgt 20 Millimeter bei Wärmeleitgruppe 035. Das gilt bis 22 Millimeter Rohrdurchmesser. Darüber hinaus muss die Dämmdicke dem Rohrdurchmesser angeglichen werden.
Energieschleudern
Alte Rohrisolierungen, die vor 40 bis 50 Jahren als sogenannte Gipsbinden um die Rohre gewickelt wurden, sind Energieverschwender. Die Wärmeleitung über diese Binden ist enorm und somit auch der Verlust an kostbarer Energie.
Später wurden sogenannte Schaumstoffumhüllungen verbaut. "Diese verlieren im Laufe der Zeit allerdings stark an Dämmleistung. Das Material zerbröselt regelrecht beim Umfassen", berichtet Energie-Fachberater Matthias Dörr aus seiner Beratungspraxis. Er empfiehlt, die Dämmung am besten sofort, spätestens aber bei einem Heizungsaustausch zu erneuern.
Geringer Aufwand
Bei Kosten von drei bis fünf Euro pro Meter Dämmung bei gängigen Leitungen amortisiert sich diese Maßnahme in der Regel innerhalb einer Heizperiode. Im Heizungsraum und in den Kellerräumen sind die Leitungen oft so angebracht, dass sie gut zugänglich sind.
"Die Dämmung der Rohre kann in der Regel problemlos selbst erledigt werden", weiß Dörr. Der Experte empfiehlt, auf eine geschlossene und lückenlose Dämmhülle zu achten.
Empfehlenswert sind Produkte aus Mineralwolle oder spezielle Dämmungen aus Kunststoff. Verbindungen und Stöße werden mit einem geeigneten Klebeband geschlossen.
Beratung
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