Sie sind hier:
Umbau / Ausbau

Altersgerecht umbauen

Der altersgerechte Umbau des eigenen Zuhauses betrifft Millionen Eigentümer. Die sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Sanierungskosten bald komplett selbst tragen.
Treppenstufen zum Hauseingang, enge Flure, schmale Türen und kleine Badezimmer: In vielen Wohnungen und Häusern ist das nicht die Ausnahme, sondern die Regel – und wird mit zunehmendem Alter zum Problem. Denn oft wollen die Menschen auch dann noch in den eigenen vier Wänden leben, wenn die Beweglichkeit nachlässt. Aber das ist nur möglich, wenn die Wohnung veränderten Bedürfnissen entspricht. Angesichts der Alterung der Gesellschaft steigt der Bedarf an barrierefreien Wohnungen.

 

Doch sollten sich Eigentümer, die ihr Zuhause seniorengerecht umgestalten wollen, beeilen. Der Grund: Die Bundesregierung plant, das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ 2012 ersatzlos zu streichen.

 

Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ werden Maßnahmen gefördert, die der Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden dient. Hauseigentümer und Mieter, aber auch Wohnungsbauunternehmen können einen Zuschuss von fünf Prozent oder einen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen, um eine Immobilie barrierearm umzubauen.

Aus den technischen Grundlagen des Bundesbauministeriums hat die KfW 17 Förderbausteine entwickelt. Die Bausteine werden einzeln oder in Kombination gefördert, solange sie vollständig umgesetzt werden.

 

Die KfW unterstützt Eigentümer und Mieter beim altersgerechten Umbau entweder mit Darlehen oder – wenn Eigenkapital vorhanden ist – mit einem Investitionszuschuss: 

 

Darlehen: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, variable Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre bei einem Festzins für zehn Jahre, sowohl für Privatpersonen als auch für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände. Zuschuss: fünf Prozent der Investitionssumme ab 6000 Euro, der maximale Zuschuss beträgt 2500 Euro pro Wohneinheit, nur für Privatpersonen.

 

Tipp: Wenn Sie eine Umbaumaßnahme planen, sollten Sie vor Auftragsvergabe unbedingt noch in diesem Jahr einen Antrag bei der KfW stellen. Der Antrag muss VOR Beginn der Umbauten eingericht werden.
Einen Kommentar schreiben
Name: *
E-Mail:
Ihr Kommentar: *
* Pflichtfelder
*

Kommentare:
Bislang wurden keine Kommentare abgegeben
Fachbetriebe
Finden Sie Produkte und Dienstleistungen mit hausundmarkt.de!