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Bodenbeläge

Das „Ü“ für mehr Verbraucherschutz

Achten Sie ab dem 01.01.2011 auf das „Ü“ auf Verpackungen von Parkettböden und Holzfußböden. Denn dann soll die sogenannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ in Kraft treten.

Hamberger Flooring, Parketthersteller in Deutschland, hat diese für sein gesamtes 3-Schicht-Parkettsortiment bereits jetzt erhalten. Ein akkreditiertes Überwachungsinstitut prüft außerdem jährlich, ob die Vorgaben eingehalten werden. Deshalb dürfen HARO Parkettprodukte zukünftig das „Ü“ als Übereinstimmungsnachweis mit den neuen Vorschriften tragen.

 

Was verbirgt sich hinter dieser Zulassung?

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

 

Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland künftig nur noch Parkett verwendet werden darf,  welches eine offizielle Zulassung vom DIBT trägt. Zwar ist diese Forderung auf „Aufenthaltsräume“  begrenzt. Laut Definition fallen darunter aber nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, wie zum  Beispiel Schlaf-, Wohn- und Esszimmer sowie Büros.

 

Auf europäischer Ebene schützt das CE-Kennzeichen den Verbraucher, das aber nur Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen enthält. Um diese Lücke zu schließen, fordert das DIBT die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

 

Was bedeutet das für Verbraucher?

Endverbraucher stehen nicht wie Handwerker, Bodenleger, Architekten oder Händler in der Pflicht, Parkett- und Holzfußböden mit der „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ zu verbauen bzw.  anzubieten. In Zeiten, in denen Wohngesundheit eine immer größere Rolle spielt, sollten aber auch  Bauherren und Renovierer auf entsprechend geprüfte und zugelassene Produkte achten.

 

Hamberger Flooring ist laut Herstellerangaben der erste Parketthersteller, der für seine Parkettböden diese bauaufsichtliche Zulassung erhalten hat. Die 2-Schicht-Parkettböden („Stabparkett“) befinden sich im aktuell im laufenden Zulassungsprozess.

 

Weitere Infos unter www.haro.de oder unter www.dibt.de

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