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Achtung, Silvester!

Kerzenlicht, Tannenzweige, Plätzchenduft und Feuerwerkspracht – so stellen sich die meisten Bundesbürger die Zeit zwischen Advent und Neujahr vor. Nicht immer erfüllt sich diese Erwartung: Und zwar deswegen, weil der Christbaum Feuer fängt oder die Silvesterrakete in die falsche Richtung losgeht und andere Menschen verletzt.

In einer einzigen Nacht des Jahres — nämlich an Silvester — ist es jedem Bürger erlaubt, eine kurzfristige Ruhestörung zu begehen. Doch die Freude an Raketen und Knallern hat klare Grenzen — nämlich dann, wenn andere dadurch Schaden erleiden. Zwei allzu unvorsichtigen jungen Männern kam das kurze mitternächtliche Vergnügen teuer zu stehen.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 13 S 6682/97:
Der Fall: Es war wie üblich ein allgemeines Zischen und Krachen, mit dem in einer Wohngegend das neue Jahr begrüßt wurde. Allerdings waren die Folgen schwerwiegender als üblich: Die beiden Männer hatten nämlich mit ihren Raketen die Fassade eines 50 Meter entfernten Hauses getroffen. Diese hinterließen hässliche Rußspuren am Putz und beschädigten außerdem ein Treppengeländer. Die Eigentümer der Immobilie wollten die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen, sondern verklagten die „Zündler“ auf Schadenersatz. Die aber behaupteten, gar nicht verantwortlich zu sein.

Das Urteil:
Eine Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte nicht den geringsten Zweifel daran, wer die Verursacher des Schadens waren — die jungen Männer. Die beiden Beklagten wurden dazu verurteilt, die Sanierungskosten in Höhe von rund 800 Euro zu begleichen.

Wer ein Feuerwerk zündet, so die Begründung der Juristen, der muss auch die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen. Im konkreten Fall hatte es sogar den Verdacht gegeben, dass die Männer absichtlich auf das Haus gezielt hatten.
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