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Informationsquelle Grundbuch

Wichtig beim Immobilienkauf: Nur der Blick ins Grundbuch bringt Klarheit.
Kaufinteressenten von Immobilien liefert der Blick in das öffentliche Register wichtige Informationen. Nur, was im Grundbuch eingetragen ist, ist rechtswirksam.

 

Sicherheit

So wird ein Immobilienkäufer erst dann endgültig zum Eigentümer, wenn sein Name im Grundbuch steht. Und nur, wenn eine Grundschuld oder Hypothek für die Bank im Register eingetragen ist, kann sich das Institut bei einer Pleite des Bauherrn an der Immobilie schadlos halten.

 

Notar

Bei Neueintragungen und Veränderungen muss in der Regel ein Notar eingeschaltet werden. Seine Aufgabe ist es, den Willen der Beteiligten zu beurkunden und diese über die Folgen ihres Handelns aufzuklären. Zudem kann der Notar jederzeit einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern.

 

Privatpersonen

Privatpersonen erhalten dagegen nur dann Einblick, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Allein der Objekteigentümer kann jederzeit einen aktuellen Auszug anfordern oder dies dem per schriftlicher Erklärung erlauben.

 

Inhalt

Das sogenannte Bestandsverzeichnis gibt genauen Aufschluss über die Art und Lage des Grundstücks. Und über Rechte, die der Eigentümer gegenüber anderen Grundstückseigentümern besitzt, wie etwa Wegerechte. Bei Eigentumswohnungen sind hier die Mit- und Sondereigentumsanteile verzeichnet.

 

Einmal im Grundbuch erfolgte Eintragungen verschwinden übrigens nie.

 

Tipp

Immobilienkäufer sollten vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags die Grundbucheintragungen genau prüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Bei Fragen ist der eingeschaltete Notar der richtige Ansprechpartner.

 

Weitere Infos: www.ing-diba.de

 

Foto: MEV (2)
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